Neues Infektionsschutzgesetz: Die Maskenpflicht an Bord entfällt | Business Traveller

2022-11-07 16:14:11 By : Ms. Helen Yue

In unseren Rubriken News, Mobil, Hotel, Ziele, Technik, Lifestyle und Service finden Sie exklusive Beiträge rund um das Thema Geschäftsreise. Viel Freude beim Lesen!

Unter anderem mit diesen Themen: Die neuen Business-Klassen * Nightjet-Kabinen * Members Clubs * Dallas * MICE nach Corona

Das Magazin BUSINESS TRAVELLER ist seit über 30 Jahren im Verlag Perry Publications GmbH auf dem deutschen Markt – und das einzige gedruckte Geschäftsreise­magazin im Segment der Publikums­zeitschriften, das sich direkt an den Reisenden wendet.

Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter und verpassen Sie nie mehr die neuesten Trends!

Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter und verpassen Sie nie mehr die neuesten Trends!

Unter anderem mit diesen Themen: Die neuen Business-Klassen * Nightjet-Kabinen * Members Clubs * Dallas * MICE nach Corona

Aboservice Das BUSINESS TRAVELLER Magazin im Abo: Immer aktuell informiert – jede Ausgabe pünktlich im Briefkasten und dazu ein attraktives Dankeschön Ihrer Wahl!

Das Magazin BUSINESS TRAVELLER ist seit über 30 Jahren im Verlag Perry Publications GmbH auf dem deutschen Markt – und das einzige gedruckte Geschäftsreisemagazin im Segment der Publikumszeitschriften, das sich direkt an den Reisenden wendet. Mit sechs Ausgaben pro Jahr und zahlreichen Sondereditionen ist der BUSINESS TRAVELLER das größte unabhängige deutsche Geschäftsreisemagazin.

Kaum liegt die Infektionsschutzgesetz-Novelle vor, schon wird sie wieder geändert. Nach heftiger Kritik der Airline-Branche soll die Maskenpflicht im Flugzeug aufgehoben werden.

Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland unter Berufung auf sogenannte Koalitionskreise meldet, soll mit dem neuen Infektionsschutzgesetz nun doch die umstrittene Maskenpflicht während des Fluges abgeschafft werden. Für besondere Empörung hatte die in der Novelle vorgesehene Verschärfung der Maskenpflicht gesorgt. Demnach wären nur noch FFP2-Masken an Bord erlaubt gewesen.

Mit dem Ende der Maskenpflicht haben sich die FDP und die Luftfahrtbranche durchgesetzt. Die EU-Gesundheitsbehörde ECDC und die Luftsicherheitsagentur EASA hatten bereits seit Mai nicht mehr flächendeckend das Tragen von Masken in Airports und Flugzeugen empfohlen.

Lufthansa-Chef Carsten Spohr und die Airline-Verbände hatten mehrfach gegen die Maskenpflicht gewettert angesichts der Tatsache, dass die Staaten reihenweise die ungeliebte Vorschrift aufgaben. In den letzten Monaten war daher auch bei der Lufthansa das Tragen von Masken nicht mehr durchgesetzt worden.

Das neue Infektionsschutzgesetz soll ab 1. Oktober bis 7. April 2023 gelten. Ungeachtet dessen bleibt die Maskenpflicht in Öffentlichen Verkehrsmitteln bestehen. Zudem behält Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die Möglichkeit, bei hohen Inzidenzzahlen die Maskenpflicht an Bord wieder einzuführen.

Reihenweise rücken Staaten von der Maskenpflicht an Bord ab. Nicht so in Deutschland. Nun kritisiert der Airline-Verband Barig das neue Infektionsschutzgesetz, in dem dIe Vorschrift sogar noch verschärft wurde.

Jüngst haben sogar als besonders strikt in Sachen Corona bekannte Staaten wie Singapur die Maske fallen lassen. Seit Ende August gibt es auch in Portugal kein Maskengebot mehr an Bord, und ab 9. September schafft Australien, das ebenfalls rigide Corona-Regeln innerhalb des Landes hatte, die Maskenpflicht bei Inlandsflügen ab. Qantas hatte dies schon im Juni auf internationalen Strecken getan. Die BRD schlägt in dem neuen Infektionsschutzgesetz, das ab 23.9. in Kraft treten soll, dagegen einen anderen Weg ein.

Dabei bleibt nicht nur die Maskenpflicht an Bord bestehen. Das Board of Airline Representatives in Germany (BARIG) kritisiert vor allem den Umstand, dass die Infektionsschutzgesetz-Novelle vorschreibt, welche Art von Maske an Bord zu tragen ist. Verlangt wird von den Passagieren nun eine FFP2-Maske oder vergleichbarer Gesichtsschutz. Eine medizinische Maske jedoch genügt nicht mehr. Nur das Personal darf noch die sogenannte OP-Maske tragen.

Durch eine solche unbegründet scharfe Regulierung würde der Luftverkehrsstandort Deutschland im internationalen Wettbewerb erheblich benachteiligt, heißt es in der BARIG-Mitteilung. Das neue Infektionsschutzgesetz muss allerdings erst noch durch den Bundestag.

Die Signale in punkto Gesichtsmaske an Bord sind äußerst unterschiedlich. Während Singapore Airlines ab Ende August von der Maskenpflicht abrückt, bleibt sie in Flugzeugen von und nach Deutschland bestehen.

Bis dato ist der Stadtstaat Singapur gut durch die Pandemie gekommen. Zu verdanken hat man dies konsequent durchgeführten Regeln, die auch von der hauseigenen Airline umgesetzt wurden, und einer Impfquote von nahezu 90 Prozent. Die Lage ist offensichtlich so entspannt, dass die Stadt auch keine Masken mehr in Innenräumen verlangt.

Deswegen gab auch Singapore Airlines dem Portal Executivetraveller.com zufolge bekannt , dass ab 29. August die Maskenpflicht aufgehoben wird. Das Tragen von Gesichtsschutz ist dann nur noch obligatorisch, wenn die Airline Länder anfliegt oder verlässt, wo die Maskenpflicht noch besteht.

Zu diesen Ländern wird auch die Bundesrepublik zählen, wo ab 1. Oktober das neue Infektionsschutzgesetz gilt. Es sieht unter anderem vor, dass noch bis 7. April 2023 für Fernzüge und Flugzeuge der Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss. Ob er im ÖPNV nötig ist, bestimmt jedes Bundesland selbst. Das derzeit bestehende Infektionsschutzgesetz ist noch bis Ende September in Kraft und verordnet noch Masken in allen ÖPNVs inklusive Flugzeugen und Fernzügen.

Australischen Medien zufolge wie dem Nachrichtenportal 9 News hat Qantas auf ausgesuchten Langstrecken die Maskenpflicht aufgehoben.

In einem internen Memo informiert die australische Airline ihre Mitarbeiter, dass auf allen Nonstop-Flügen aus New South Wales, Queensland und Westaustralien nach den USA, Großbritannien und Rom ab sofort die Maskenpflicht an Bord nicht mehr gilt.

Weiter heißt es in dem Schreiben, dass die Aufhebung der Maskenpflicht an Bord der „angemessene Schritt“ sei angesichts weltweiter Studien, die das niedrige Infektionsrisiko in Flugzeugkabinen belegen. Zugleich sei es „ein wichtiger Schritt bei der Übergangsphase, in der wir lernen, mit Covid zu leben“.

Trotz der Aufgabe der Maskenpflicht auf wenigen Fernstrecken gilt auf allen in Australien ankommenden Flügen sowie Inlandsflügen unverändert die Vorschrift, Mund-Nasenschutz zu tragen. Zugleich stellt Qantas Fluggästen sowie Crew-Mitgliedern weiterhin Masken zur Verfügung.

Weg mit der Maskenpflicht an Bord von Flugzeugen?

Die Lufthansa folgt dem Spiegel zufolge seit Ende Mai einem pragmatischen  Kurs und setzt auf Flügen die Maskenpflicht nicht mehr eisern durch, obwohl nach dem Infektionsschutzgesetz die Vorschrift in Flugzeug, Bus und Bahn noch gilt.

Wer also keine Maske mehr aufsetzt, dem wird folglich nicht mehr der Flug verweigert. Laut Spiegel kommt „eine interne Risikobewertung des Konzerns zum Schluss, dass die Durchsetzung der Maskenpflicht ein größeres Sicherheitsrisiko sei, als maskenlose Passagiere gewähren zu lassen“.

Die strikte Vorgehensweise der LH hatte zu zahlreichen Reibereien geführt und vor allem Anfang Mai die Airline dem Vorwurf des Antisemitismus ausgesetzt. Einer Gruppe von orthodoxen Juden war in Frankfurt der Weiterflug in Frankfurt verwehrt worden, weil eine Minderheit zuvor das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verweigert hatte. LH-Chef Casrten Spohr, ein Befürworter der Abschaffung der Maskenpflicht, musste sich entschuldigen.

Lufthansa-Tochter Swiss hatte das in Deutschland geltende Infektionsschutzgesetz sowieso schon länger etwas  lockerer betrachtet. Wer von Frankfurt aus in die Schweiz flog, konnte dies immer öfter auch ohne Maskenschutz tun. In der Schweiz selbst ist seit 1. April die Maskenpflicht in allen öffentlichen Verkehrsmitteln, also auch im Flugzeug, aufgehoben worden.

Hinzu kommt, dass die europäische Luftsicherheitsagentur Easa und die EU-Gesundheitsbehörde ECDC ihre Empfehlung zum generell verpflichtenden Maskentragen vor zwei Wochen ebenfalls zurückgezogen haben. In der Bundesrepublik läuft das aktuelle Infektionsschutzgesetz erst am 23. September aus.

Bei Flügen aus und nach Deutschland gilt trotz der gelockerter EU-Empfehlungen ab heute, Montag den 16. Mai 2022, weiter die Maskenpflicht. Darauf hat das Bundesgesundheitsminmisterium hingewiesen.

Die deutsche Vorschrift gilt für alle Flugzeuge, die in Deutschland starten oder landen. Beim Boarde, während des gesamten Fluges und beim Ausstieg sind medizinische Masken zu tragen. FFP2-Masken sind nicht nötig. Beim Essen und Trinken dürffen die Masaken abgenommen werden.

Die Luftsicherheitsagentur EASA und die EU-Gesundheitsbehörde ECDC empfehlen neuerdings nicht mehr grundsätzlich, Masken in Flughäfen und Flugzeugen vorzuschreiben. Wenn am Ort des Flughafens Maskenpflicht im Verkehr besteht, dann soll das jedoch auch in den Flugzeugen gelten. In Deutschland sieht das Infektionsschutzgesetz bundesweit die Maskenpflicht in Flugzeugen und Fernzügen vor. Das Gesetz gilt vorerst bis 23. September 2022. Über die Maskenpflicht im Nahverkehr entscheiden die Länder.

Bundesverkehrsminister Volker Wissing hatte sich im Gegensatz zu Gesundheitsminister Karl Lauterbach für ein Ende der Maskenpflicht in Flugzeugen, Bahnen und Bussen ausgesprochen.

Wenn es nach der EU geht, dann fällt die Maskenpflicht im Flugzeug am kommenden Montag, den 16. Mai. Aber nach der EU geht es in diesem Fall nicht.

Diese Woche haben zwei EU-Behörden empfohlen, die Maskenpflicht in Flugzeugen und an Flughäfen ab Montag, 16. Mai zu streichen. Konkret haben sich die Europäische Luftsicherheitsagentur EASA und die EU-Gesundheitsbehörde ECDC so geäußert.

Beide EU-Behörden versicherten allerdings zeitgleich, dass weiterhin die nationalen Vorgaben gelten. Und die haben sich zumindest in Deutschland bislang nicht geändert:

Das bedeutet: Die Maske muss weiterhin im Flugzeug getragen werden, wenn es von oder nach Deutschland fliegt. Denn im öffentlichen Personenverkehr gilt für Deutschland weiter Maskenpflicht. Darauf hat das Gesundheitsministerium ausdrücklich hingewiesen. Und Länderregeln haben bei Gesundheitsthemen Vorrang vor EU-Vorschiften.

Die Maske darf beim Essen und Trinken an Bord abgenommen werden. Für Kinder unter sechs Jahren gilt keine Maskenpflicht.

Eine Lufthansa-Sprecherin teilte mit, dass die Maskenpflicht erst fallen kann, wenn das Infektionsschutzgesetz in Deutschland entsprechend angepasst wird.

In anderen Länder Europas und der Welt ist die Maskenpflicht im Flugzeug dagegen bereits gefallen. Dazu gehören Länder wie Finnland, Niederlande, Schweden, Ungarn und die USA.

Nach einer Liste, die Ryanair veröffentlicht hat, bleibt die Maskenpflicht jedoch in 15 von 27 EU-Ländern: Deutschland, Estland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Tschechien und Zypern.

Generell raten auch die EU-Behörden weiter zum Tragen einer medizinischen Maske an Bord. Dies sei eine der besten Maßnahmen, um sich gegen Ansteckung zu schützen.

Der Flickenteppich bei der Maskenpflicht an Bord bekommt immer größere Löcher. Das aber macht die Sache nicht leichter, nur komplizierter bzw. absurder.

Wer derzeit innerhalb der Bundesrepublik fliegt, muss an den Airports keine Maske mehr tragen, aber an Bord eines Flugzeugs schon. Eine Ausnahme machen die Airports von Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. Da muss der Mund-Nasenschutz auch noch im Bereich des Flughafens angelegt werden.

Wer jedoch von Frankfurt in die USA fliegt, hat gute Chancen – je nach Airline, dass er die Maske während des Fluges absetzen darf. Schließlich hat am Ostermontag eine Bundesrichterin in Florida die Maskenpflicht der Gesundheitsbehörde CDC gekippt. Eiligst verkündeten danach die großen und die kleinen US-Airlines, vom verpflichtenden Maskentragen in der Luft abzusehen. Auch die Transportsicherheitsbehörde TSA gab bekannt, die ungeliebte Maskenpflicht nicht mehr durchzusetzen.

So weit so gut. Wer aber wieder zurück in die Bundesrepublik reist, für den gilt natürlich Maskenpflicht an Bord, insbesondere für deutsche Airlines – wie eben in allen ÖPNVS. Denn in Deutschland bleibt die lästige Mundschutz-Regel vorerst. Die Maske zählt schließlich zu den „niedrigschwelligen Basisschutzmaßnahmen“, die im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Kraft bleiben. Und mit ÖPNV ist explizit auch der Flugverkehr gemeint.

Wie lange die Maskenpflicht in der Bundesrepublik Bestand hat, ist noch nicht ausgemacht. Zwar glaubt Lufthansa-Chef Carsten Spohr, dass sie im Mai fällt. Doch noch halten die europäischen Airlines, die Deutschland anfliegen, an der Maskenpflicht fest. So auch Finnair, die seit Montag dieser Woche grundsätzlich das Maskentragen an Bord abgeschafft hat. Die Airline schließt sich damit den Mitbewerbern aus dem Norden wie SAS an, die bereits seit Mitte März den Maskenzwang  bei Flügen innerhalb Skandinaviens aufgehoben hatten.

Auch in Großbritannien waren im März alle Covid-Restriktionen mit Ausnahme von Wales und Schottland gefallen. Konkret bedeutet das für Fluggesellschaften wie British Airways, Easyjet und Co., dass auf dem Flug London – Belfast ohne Maske geflogen werden darf, auf der Strecke London – Edinburgh jedoch nicht. In Bezug auf grenzüberschreitende Flüge halten sich die Airlines ebenfalls an die Vorschriften des Ziellandes. Das heißt in vielen Fällen, auf dem Hinflug wird mit Maske und auf dem Rückflug ohne geflogen.

Doch selbst wenn es in spe keine Maskenpflicht mehr geben wird, gehen die Airlines davon aus, dass der Mund-Nasen-Schutz weiterhin an Bord zu sehen sein wird. „Wir rechnen damit, dass es in Zukunft vermehrt Gäste geben wird, welche freiwillig eine Maske tragen werden“, so Swiss-Sprecher Michael Stief zu Travelnews.ch.

Bußgeld international: Wer keine Maske trägt, muss zahlen

Immer mehr Passagiere randalieren wegen Maskenzwang

Fliegen neu lernen: Das müssen Sie wissen

Verpassen Sie nie mehr die neuesten Trends!

Würden Sie Ihren Dienstwagen zugunsten der Umwelt aufgeben?

Gemeinsam mit unseren Partnern möchten wir Ihnen so viele wertvolle Informationen wie möglich geben, damit Ihre Geschäftsreise ein voller Erfolg wird. Hier finden Sie einen Überblick unserer Partner sowie deren Angebote.

Das neue Online-Reisemagazin, das die Geschäftsreise um zwei, drei Tage privat verlängert!

Unter anderem mit diesen Themen: Die neuen Business-Klassen * Nightjet-Kabinen * Members Clubs * Dallas * MICE nach Corona

Aboservice Das BUSINESS TRAVELLER Magazin im Abo: Immer aktuell informiert – jede Ausgabe pünktlich im Briefkasten und dazu ein attraktives Dankeschön Ihrer Wahl!

Die Geschäftsreise zwei, drei Tage privat verlängern? Das neue Online-Reise-Magazin stellt spannende Ziele in Metropolen weltweit und etwa zwei Fahrstunden entfernt vor und inspiriert zu Bleisure-Reisen. Denn Bleisure ist mehr als ein Trend!

Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter und verpassen Sie nie mehr die neuesten Trends!

Copyright © 2010-2022 BUSINESS TRAVELLER - All rights reserved.

Diese Website verwendet Cookies. Unsere Datenschutzerklärung. Ich stimme zu